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Herkunft

Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte

Am 1. Oktober 2010 ist die Verordnung des Bundesrates über die Deklaration von Holz und Holzprodukten in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2011 müssen spätestens ab 1. Januar 2012 Rohholz und bestimmte Massivholzprodukte, welche an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden, nach Holzart und Herkunft deklariert werden.

Weitere Informationen zur Holzdeklaration finden sich auf der Website des Büros für Konsumentenfragen, wo auch eine Holzdatenbank zu Handelsnamen, botanischer Bezeichnung und Vorkommen der Holzarten zur Verfügung steht.

Verordnung [PDF [471 KB] ].
Verordnung EDV [PDF [465 KB] ].

Link zur Hompage des Bundes [Hier].
Link zur offiziellen Holzdatenbank [Hier].

Herkunft Schnittholz und Furnier

Gemäss den Auflagen des Bundes haben wir die Deklarationspflicht bereits seit Mitte 2010 umgesetzt. Sie finden auf jedem Lieferschein und auf jeder Rechnung das Herkunftsland pro Position ausgewiesen. Wir verzichten darauf mit Kürzeln zu arbeiten, um Missverständnissen vorzubeugen. Jede Länderbezeichnung wird ausgeschrieben.

Detaillierter Ursprungsort

Woher stammt unser Holz ganz genau?

Gerne geben wir Ihnen auf Anfrage detaillierte Auskunft über die Herkunft des jeweiligen Stammes. Unser Lagersystem ist seit der Einführung 2001 so aufgebaut, dass wir Ihnen stammweise Auskunft über die Herkunft (Waldort), den Fällzeitraum und das Einschnittsdatum geben können.

Für einzelne ausgelesene Stämme liegen dokumentierte Ursprungsnachachweise vor.

Rundholz

Jede Rundholzlieferung enthält den genauen Abgangsort. Auf diese Weise können Sie neben dem Herkunftsland die genaue Region in Ihr System übernehmen.

  bic-holz ag | beim bahnhof 3 | ch-6312 steinhausen | tel +41 41 741 43 53 | fax +41 41 740 17 67